Thema: BDPh, Landesverbände, Ortsvereine, Mitglieder: Was sie tun könnten u. sollten
nagel.d Am: 11.12.2023 10:17:16 Gelesen: 1206# 59@  
@ chris63 [#58]

Nachtrag: Satzung LV Bayern § 6.1

Die Mitgliedsvereine des LV (Bayern) zahlen einen Jahresbeitrag, berechnet entsprechend der Zahl ihrer Vereinsmitglieder am 30.11

Wenn diese Passage stimmt, bezieht sich dies auf das zurückliegende Jahr, für das kommende Jahr kann ich zum 30.11. des Vorjahres ja keine Zahlungen vornehmen, da ich ja die Zahlen der Mitglieder des kommenden Jahres erst am 1.1. des neuen Jahres melden kann (Austrittsfrist zum 31.12. bei Vereinsjahr = Kalenderjahr bzw. Kündigungsfrist 3 Monate vor Ende des Vereinsjahr).
 
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