Thema: BDPh, Landesverbände, Ortsvereine, Mitglieder: Was sie tun könnten u. sollten
Richard Am: 11.12.2023 11:34:14 Gelesen: 1119# 61@  
@ drmoeller_neuss [#60]

[i]erstattet der Landesverband dem Mitglieds(Ort-)verein bereits gezahlte Verbandsbeiträge für das laufende Jahr zurück, wenn die dem Verein geschuldeten, entsprechenden Mitgliedsbeträge uneinbringlich sind, zum Beispiel bei Tod des Mitgliedes oder nach einer erfolglosen schriftlichen Mahnung mit Fristsetzung.{/i]

Bedeutet: Wenn endlich am 5.12. die schriftlichen Mahnungen mit Fristsetzung verschickt wurden, wird bei Nichtzahlung kurz vor Jahresende der Beitrag vom Landesverband (und damit auch Bundesverband) zurückerstattet, obwohl sämtliche Leistungen, wie Mitgliederzeitschrift, bereits erbracht wurden.

Und da kurz vor Jahresende der Schatzmeister des Landesverbandes gerade Skiferien macht, geht die Rückzahlung erst im Januar raus ? Da sind die Kassenprüfer, wenn sie genau sind, viel zu tun.

Das heisst aber auch

Vermutlich müsste per HV-Beschluss die Satzung bei allen Landesverbänden und beim BDPh geändert werden. Das dauert dann insgesamt 2 bis 3 Jahre.

Du kannst ja den Antrag bei der nächsten HV Deines Landesverbandes stellen oder stellen lassen.

Eine schöne Woche allen, Richard
 
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