Thema: BDPh, Landesverbände, Ortsvereine, Mitglieder: Was sie tun könnten u. sollten
chris63 Am: 11.12.2023 11:36:00 Gelesen: 1136# 62@  
@ nagel.d [#59]

Die im Netz verfügbare Satzung schreibt nur 30.11. ohne Bezug zu einem Jahr, ob dies im Orginal auch so ist habe ich nicht geprüft.

Die weiteren Paragraphen versuchen die Beitragspflichten zu präzisieren.

Wenn ich die Satzung interpretieren müsste, würde ich davon ausgehen die Beitragszahlung an den LV erfolgt bis zum 31.3 oder mit Nachfrist zum 30.4 auf Basis der Mitgliedszahlen zum 30.11 des Vorjahres, weiter dann eine Zahlung am 30.11. des laufenden Jahres und zwar für nachgemeldeten Mitglieder (Eintritte während des Jahres vor 1.7., bzw. nach 30.6 hälftiger Beitrag).

Nach Verlust von 60 % der Mitglieder in den letzten Jahren das Verfahren für Neueintritte explizit zu beschreiben - sportlich.

Um auf die Überschrift des Themas einzugehen, als Vereinsvorsitzender würde ich auf eine Beitragsordnung meines LV drängen, die

- in sich eindeutig und widerspruchsfrei ist

- praktikabel ist und für eine faire Lastenverteilung bietet

- nicht Bestandteil der Satzung ist (sonst ständige Satzungsänderung), z.B. BDPH näheres regelt die Beitragsordnung

- die Regeln für Beschlüsse über die Beitragsordnung in der Satzung bestimmen
 
Quelle: www.philaseiten.de
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