Thema: (?) (734) Absenderfreistempel: Echt gelaufene Belege
Lammfell Am: 18.12.2023 23:11:41 Gelesen: 18970# 636@  
@ bernhard [#635]

Hallo Bernhard,

ich möchte das jetzt nicht ausufern lassen.

Mir sind solche Dinge als ehemaliger Schalterbeamter durchaus bekannt und ich habe sicher täglich genug Zeit mit dem Lesen von Dienstanweisungen verbracht.

Also nochmal "in Satz 2 ist von "anschriftslosen Zetteln" die Rede-in Satz 1 von Zetteln mit der Aufschrift des Empfängers.

Satz 2 baut auf Satz 1 auf.

Wäre in Deinem Beispiel auf dem Adressaufkleber direkt ein Freistempelabdruck angebracht worden- dieser aber ohne Anschrift und die Anschrift direkt auf dem Umschlag angebracht worden, so wäre das nicht zulässig gewesen, da der Empfänger den Zettel dem Absender wiedergeben konnte und dieser sich die Gebühren hätte erstatten lassen können.

Ja, richtig - damals - und auch heute muss die komplette Sendung zur Erstattung vorgelegt werden- und ist es ein Problem, den anschriftlosen Zettel auf eine neue unbenutzte Versandtasche aufzukleben?

Vielleicht eine Adresse darauf zu schreiben und sich das Porto ersparen? Es ist ja unwahrscheinlich, das der gleiche Empfänger in kurzer Zeit wieder vom gleichen Absender Post bekommt.

"Upps- versehentlich falsches Datum eingestellt" - entweder die Sendung wird angenommen und das "falsche" Datum mittels Tagesstempel korrigiert oder das Porto erstattet. In jedem Fall ein nettes Plus in der Portokasse des Absenders. Ob und wie weit das für den Absender sinnvoll gewesen ist - keine Ahnung. Zu späterer Zeit wäre es durchaus machbar gewesen mittels Werbe-Antwort.

Der Hauptsinn des Frankierstreifens war, Sendungen zu frankieren, die sich nicht so einfach per Frankiermaschine frankieren lassen.

Kleinformatige Sendungen, zu dünne Sendungen (Faltbriefe/Aerogramme), Versandtaschen, Kartonagen- Pakete wurden in D auf der gelben Inlands-Paketkarte oder der Auslandspaketkarte frankiert.

Eine Manipulation von Beleg [#621] zum Schaden der Sammler wäre aufwendig, da der Inhalt des Briefes ja vorhanden sein sollte und der Absender müsste mit dem des Freistempels übereinstimmen.

Da hatte eher jemand die Befürchtung, mit dem Bügeleisen die Sendung zu beschädigen.

Viele Grüße
 
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