Thema: (?) (734) Absenderfreistempel: Echt gelaufene Belege
bernhard Am: 19.12.2023 18:54:12 Gelesen: 18624# 640@  
@ Lammfell [#638]

Anschriftslose Zettel mit Frei- und Tagesstempelabdruck dürfen nur mit Genehmigung aufgeklebt werden

Entscheidend ist hier das Wort "nur", das den Kontext zu Satz 1 herstellt und wenn Du mal an den linken Rand schaust, dann siehst Du die Rubrik "Freigestempelte Aufschriftzettel" - und um etwas anderes geht es nicht. Es wird nur der Unterschied herausgestellt zwischen -mit Anschrift- oder ohne.

Freigestempelt mit Anschrift generell erlaubt - ohne Anschrift = genehmigungspflichtig


Hallo Lammfell,

wenn ich dich richtig verstehe bist du der Meinung es ginge hier nur um einen Aufschriftzettel – 1 mal mit Emfängerangabe und 1x ohne Empfängerangabe.

Hier bin ich aber anderer Meinung. Wäre dies so, dann wäre der ganze Satz einfacher und klarer formuliert worden. Es geht um gänzlich verschiedene Ausführungen von Zetteln.

1x dem Aufschriftzettel in der Variante mit und ohne Empfängerangabe
1x einem Zettel mit Freistempelabdruck, sog. Frankierstreifen

Klarer wird dies im Punkt 14 der Bedingungen. Hier wird es eindeutiger, dass 2 gänzlich unterschiedliche Zettel gemeint sind.



Viele Grüße
Bernhard
 
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