Thema: (?) (734) Absenderfreistempel: Echt gelaufene Belege
Meisterbetriebsmeister Am: 20.12.2023 10:11:46 Gelesen: 18233# 641@  
@ bernhard

Hallo Bernhard,

das sind drei verschiedene Sachen.

Du hast Recht - in §14 wird für "Frankierstreifen"/besonders aufgeklebte Zettel eine Genehmigung erforderlich.

Jetzt kommt das "ABER"- der Beleg in Beitrag [#621] sollte weder unter §4, noch unter §14 fallen, weil ein Faltbrief kein Umschlag oder Streifband oder Aufschriftzettel ist. Es sei denn, Du hast noch weitere Vorschriften in Petto. ;-)

§4

Genehmigungspflicht für Aufschriftzettel mit Freistempel - aber ohne Anschrift
Genehmigungsfrei - Aufschriftzettel mit Freistempel und Anschrift

§14
Genehmigungspflicht von "Frankierstreifen"
" wenn der Tages- und Freistempelabdruck nicht auf dem Umschlag, dem Streifband oder dem Aufschriftzettel, sondern auf einem besonders aufgeklebten Zettel befindet"

D.h.

Umschlag mit Anschrift auf dem Umschlag und Freistempel auf Zettel/Frankierstreifen - Genehmigungspflicht
Umschlag mit Anschrift auf Aufschriftzettel und Freistempel auf anderem Zettel - Genehmigung

Impliziert wird hier:
Aufschriftzettel mit Tages- und Freistempel Abdruck erlaubt (wie unter §4)

Begriffserklärung:
ein Aufschriftzettel enthält die Anschrift des Empfängers
ein anschriftsloser Zettel nicht

Viele Grüße
 
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