Thema: "Gerichtsvollzieher": Internetbetrug mit Briefmarken für über 100.000 Euro
Cantus Am: 03.01.2024 22:13:55 Gelesen: 612# 4@  
GIER FRISST HIRN !

Etwas Anderes lässt sich dazu nicht sagen. Wenn man liest, dass angeblich ein Obergerichtsvollzieher gültige Frankaturware in diesen Mengen zu 10% des Frankaturwertes ausrufen lässt, dann müssen bei gesundem Menschenverstand sofort alle Alarmglocken klingen.

Zuerst sollte man sich fragen, woher die Ware denn stammt bzw. wer denn einen Bedarf an 134.000 Briefmarken für (vergangenes) Briefporto hatte. Wer in diesen Größenordnungen einfache Briefe verschickt, der wird doch üblicherweise einen Absenderfreistempel nutzen, aber nicht mühsam 134.000 Mal Briefe einzeln in die Hand nehmen, die Marken vom Untergrund lösen und jeden Brief einzeln bekleben. Das anzunehmen widerspricht jeder Logik. Deshalb kann es sich bei so einem Angebot grundsätzlich nur um einen Fake oder um gestohlene Frankaturware handeln. Wer aber vorsätzlich oder grobfahrlässig Hehlerware kauft und das wäre hier in jedem Fall zu Grunde zu legen, macht sich selber zum Straftäter, ganz abgesehen davon, dass er auch bei einem Kauf nicht Eigentümer wird, sondern höchstens nur vorübergehender Besitzer.

Dazu kommt die Tatsache, dass ein Gerichtsvollzieher Teil des Justizapparates ist und deshalb selbstverständlich auch an die Regelungen gebunden ist, die das Haushaltsrecht vorgeben und die Grundsätze, die mit dem Verkauf irgendwelcher Dinge durch den Staat an Dritte verbindlich sind. Darüber hinaus hat jeder Gerichtsvollzieher die Pflicht, gepfändete Gegenstände bestmöglich im Sinne des Schuldners zu verkaufen, denn mit dem Erlös sollen ja schließlich Schulden gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unmöglich, dass ein Gerichtsvollzieher gepfändete Frankaturware, die er problemlos zu mindestens 80% des Frankaturwertes frei verkaufen kann, zu nur 10% des Frankaturwertes verhökern lassen will.

Er wäre nicht nur ganz schnell seine Position als Beamter los, sondern sähe sich zusätzlich garantiert einer Schadenersatzklage ausgesetzt, da er gegen alle Grundsätze, die er als Gerichtsvollzieher zu beachten hätte, vorsätzlich schuldhaft verstoßen hätte. So ein Risiko wird mit absoluter Sicherheit kein Gerichtsvollzieher eingehen.

Der Text des Auktionsangebotes liest sich so ähnlich wie manche Texte bei Ebay, wo ein aufmerksamer Betrachter sofort merkt, dass da etwas nicht stimmen kann. Spätestens die Aufforderung, bei Zuschlag innerhalb von 5 Tagen Vorkasse durch Banküberweisung zu leisten (gesetzlich geregelt ist in Deutschland eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungszugang), aber nicht durch Barzahlung, obwohl doch die persönliche Abholung in Aussicht gestellt wird, müsste doch jeden potentiellen Interessenten davon abhalten, hier ein Gebot abzugeben, aber offensichtlich gibt es genug dumme Menschen, denen die Gier jeden Verstand geraubt hat und die deshalb bereit sind, zig tausende von Euro sinnlos zu verschleudern.

Schade, mit dem Geld hätte, man auch etwas Sinnvolles tun können.

Viele Grüße
Ingo
 
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