Thema: Delcampe Was sich alles ändern wird
drmoeller_neuss Am: 21.01.2024 15:57:35 Gelesen: 15865# 64@  
@ Stefan [#60] @ nagel.d [#62]

Was muss ein Plattformbetreiber wie delcampe überhaupt melden?

Das steht im Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG [1] im Paragraph 14, Absatz 2, Satz 2, Nummer 1 bis 11. Von allen Anbietern einer Plattform müssen jährlich folgende Daten gemeldet werden, aufgearbeitet per Quartal:

1. Vor- und Nachname
2. Anschrift des Wohnsitzes
3. Steueridentifikationsnummer
4. UStID sofern vorhanden
5. Geburtsdatum
6. Kennung des Finanzkontos (IBAN)
7. Inhabers des Finanzkontos, wenn er von dem Namen des Anbieters abweicht
8. alle EU-Mitgliedsstaaten, in denen der Anbieter Umsätze gemacht hat
9. Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten wurden, per Quartal
10. gezahlte Vergütungen (Umsätze), per Quartal
11. Anzahl der Geschäftsvorfälle

Von gewerblichen Anbieter wird zusätzlich die Handelsregisternummer und die Adresse der Betriebsstätte abgefragt.

Die Plattform muss die Angaben 1 bis 5 erheben und zusätzlich die Ansässigkeit bestimmen (§17 Absatz 1). Die Plattform muss die Angaben 2 bis 5 nicht erheben, wenn sie zur Bestätigung der Identität und der steuerlichen Ansässigkeit des Anbieters einen Identifizierungsdienst verwendet (§17 Absatz 5).

Die Plattform hat ein besonderes Augenmerk auf die Richtigkeit der Steuernummern zu richten, und muss diese Angaben mit der vom Staat zur Verfügung gestellten elektronischen Schnittstelle überprüfen. (§ 18 Absatz 1).

Nach dem Gesetz ist der Dreh- und Angelpunkt die Steuernummer des Anbieters. Hier verbittet sich der Fiskus jegliche Schlampigkeit. Alle anderen Daten stehen dem hintenan, auch die Bankverbindung. Für mich ist das logisch, denn mit der Steuernummer kann der Fiskus auf den Steuerzahler zugreifen und um weitere Auskünfte bitten.

Das die dem Plattformbetreiber vorliegende Bankverbindung muss zwar gemeldet werden, aber nicht besonders überprüft werden. Verkäufe und Dienstleistungen dürfen auch in bar abgewickelt werden.

delcampe kann den "MangoPay"-Zwang nicht mit diesem Gesetz begründen. Oder geht es delcampe um etwas ganz anderes, nämlich das Thema Provisionssicherung? Einige Philaseiten-Mitglieder hatten schon geschrieben, dass sie den Anbieter außerhalb von delcampe angesprochen hatten, um den Kauf direkt abzuwickeln. Die ersparte Provision wurde brüderlich aufgeteilt. Da geht natürlich delcampe die Provision verloren. ebay kann davon ein Lied singen. Es war gar nicht so unüblich, einen Kauf rückabzuwickeln, nachdem der Artikel beim Empfänger angekommen war. Unter diesem Gesichtspunkt ist es natürlich sinnvoll, dass der Zahlungsverkehr über die Plattform abgewickelt wird, damit die Provision abgehalten werden kann.

[1] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl122s2730.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122s2730.pdf%27%5D__1705844603950
 
Quelle: www.philaseiten.de
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