Thema: Delcampe Was sich alles ändern wird
bovi11 Am: 24.01.2024 07:15:32 Gelesen: 14490# 88@  
@ ArGe Baltikum [#87]

Ich will nicht auf alle Punkte im Einzelnen eingehen; nur soviel:

"Nach §16.2 der Delcampe Geschäftsbedingungen gilt belgisches Recht."

Diese Klausel ist per se schon mal mindestens gegenüber Verbrauchern in der EU generell unzulässig und unwirksam.

"Nach § 3.1 führt die Einrichtung eines Kontos bei Delcampe automatisch zur Anmeldung für die von Delcampe angebotenen Serviceleistungen."

Der Bundesgerichtshof hat schon vor einigen Jahren klargestellt, dass derartige Automatismen unzulässig und unwirksam sind.

Insgesamt gilt: Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmungsfiktion "wenn Sie nicht innerhalb von ... Wochen widersprechen" ist unzulässig und unwirksam.

Die vielgepriesene "Delcampe Charta" ist in zahlreichen Punkten weder mit EU-Recht noch mit deutschem Recht vereinbar. Da sind Dilettanten am Werk, die glauben, alles was sie schreiben sei auch zulässig und wirksam.

Im Übigen wurde jetzt festgestellt, dass bei gewerblichen Anbietern die E-Mail-Adresse (wie in der gesamten EU vorgeschrieben) im Impressum von Delcampe unterdrückt wird, obwohl sie in der Eingabemaske vom Verkäufer ordnungsgemäß angegeben ist. Der gewerbliche Verkäufer verstößt damit gegen seine Informationspflichten.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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