@ Altsax
[#48] Wenn der Arbeitsbogen benutzt wird/immer würde, also ausgefüllt vorhanden ist, bedarf es doch keines Eintrags in eine Datenbank, um ihn beim Jurygespräch zu benutzen. Daß das nach meiner Erfahrung nicht geschieht, hat mit Sicherheit Gründe. Er müßte ja nicht als "Beweismittel" übergeben, sondern lediglich inhaltlich erläutert und erörtert werden.Sicher, aber nicht immer ist der Aussteller auch vor-Ort, daher wäre es schon gut den kompletten detaillierten Bogen zumindest im Nachhinein zu bekommen.