Thema: Thomas Schantl Gruppe: Goldmünzen im Angebot
bovi11 Am: 03.02.2024 18:56:37 Gelesen: 1192# 14@  
Die offenbar angebotenen Neuprägungen müssen so gestaltet sein, dass sie nicht mit Münzen verwechselt werden können, die früher einmal gültig waren. In § 11 Abs. 1 Nr. 2 des Münzgesetzes heißt es:

"Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen."

https://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/BJNR240230999.html

Eine Verwechslung mit einem D-Mark-Stück dürfte bei einem Durchmesser von 16 mm und einer "Dicke" von 0,0... mm wohl ausgeschlossen sein. Ein echtes Markstück hat einen Durchmesser von 23,5 mm und eine Dicke von 1,75 mm.

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/dm-banknoten-und-muenzen/-/dm-umlaufmuenzen-599664
 
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