Thema:
Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin
bovi11
Am: 14.02.2024 12:37:18
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Wer mit BPP-geprüft, BPP-Fotoattest o.ä. wirbt, verspricht sich davon schließlich einen geldwerten Vorteil. Ansonsten wäre eine solche Werbeaussage sinnlos.
Wer aber damit wirbt, ohne dass es zutrifft, verletzt die eingetragene Marke.
Quelle: www.philaseiten.de
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