Thema: Behauptungen von Steffen über den BPP sind unglaubwürdig und werden entfernt
drmoeller_neuss Am: 14.02.2024 17:15:48 Gelesen: 1241# 23@  
@ Altsax [#20]

Wirklich problematisch sind m.E. nur die Fehler, die erst durch Forschungen engagierter Philatelisten aufgedeckt worden sind (z.B. Potschta, SA/SS etc.), ohne daß die betroffenen BPP-Prüfer oder der Prüferbund als Institution den erarbeiteten und bewiesenen Erkenntnissen gefolgt wären und entsprechende Konsequenzen gezogen hätten. Dort konnte tatsächlich der Eindruck entstehen, daß man die Anerkennung der irrtümlichen Einstufung bewußt über die Verjährungsgrenze hinausgezögert hat. Das sollte man aber der heutigen BPP-Führung nicht anlasten.

Ich verlinke ohne weiteren Kommentar auf ein Angebot des BPP-Vorsitzenden C. Geigle

https://www.philasearch.com/de/i_9385_112158/1100111_Deutsches_Reich_1933_45_Drittes_Reich/9385-0003233955.html?set_sprache=de&treeparent=COSUBGRP-10300&set_anbieter=9385&set_auktionnr=-1&postype=PH&page=32&row_nr=959&breadcrumbId=1707923768.9359

Da wird mit einem über 30 Jahre altem Schlegel-Attest geworben, das so heute nicht mehr ausgestellt werden würde.

Wenn man im Internet sucht, wird man sicher auf die genannten 800 Fehlprüfungen kommen. Allein auf stampsx dürften hunderte zu finden sein. Es gibt einschlägig bekannte Personen, die sammeln Fehlatteste und Fehlprüfungen.

Aber wie viele korrekte Prüfungen kommen auf diese Fehlprüfungen? Natürlich bedeutet jede Fehlprüfung einen finanziellen Schaden. Aber wie viel Geld hat der BPP schon unbedarften Philatelisten durch korrekte Kennzeichnung von gefälschten Briefmarken erspart?

Aber wie Altsax schon schreibt, dürfte die Fehlerquote irgendwo im Promillebereich liegen, genau wie Kunstfehler bei Ärzten. Trotzdem kommt niemand auf die Idee, deswegen nicht mehr zum Arzt zu gehen. Jeden Tag stossen in Deutschland 10.000 Autos zusammen, lässt deswegen jemand seinen Wagen stehen?

Zuletzt besteht kein rechtlicher Zusammenhang zwischen einer Markenrechtsverletzung und der Qualität der Produkte aus dem betroffenen Haus. Ich erinnere mich Turnschuhe, die ich einmal umgetauscht habe und beim zweiten Ausfall habe ich mir den Kaufpreis zurückzahlen lassen. Trotzdem darf ich deswegen die Marke nicht einfach verwenden.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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