Thema: Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin
Lars Boettger Am: 14.02.2024 18:01:42 Gelesen: 1479# 6@  
@ Zackensonne [#2]

„Hey, hier ist Prüfverband XY, sehe grade Sie haben oben bei der Artikelbeschreibung XY Attest ausgewählt. Aber das ist ja gar kein XY Attest. Das finden wir nicht so gut. Bitte ändern und in Zukunft drauf achten!“

„OK, sorry, klar, ich ändere das und achte drauf. Melden Sie sich gerne kurz wieder, wenn was nicht stimmt, bin immer offen dafür!“


Du hast vollkommen recht, das wäre schön. Wenn ich als BDPh-Bundesstellenleiter Fälschungsbekämpfung einen Anbieter auf einen Fehler aufmerksam mache, dann reagieren etwa 10% der Angeschriebenen mit einer Beendigung des Angebots. Weitere 10% reagieren mit üblen Beschimpfungen bis hin zu Telefonterror. 80% reagieren nicht.

Darum habe ich das Anschreiben von privaten Anbietern eingestellt. Das Angebot wird gemeldet und Ebay löscht in der Regel. Danach meldet sich ein kleiner Teil und will wissen, was sie falsch gemacht haben. Dem Rest ist es wurscht. Entweder, weil es ihnen egal ist oder weil sie genau wissen, dass sie Schrott angeboten haben.

drmoeller_neuss [#3] sagt es genau richtig: "Ohne den Fall zu kennen, ist eine vernünftige Einschätzung nicht möglich, ob der BPP über die Stränge schlägt oder ob die Abmahnung absolut gerechtfertigt ist." - die Fälle, die ich im Hintergrund begleitet habe, waren gerechtfertigt. Für mich möchte der Anwalt mit seiner Beratung Geld verdienen.

Beste Grüße!

Lars
 
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