Thema: Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin
Zackensonne Am: 14.02.2024 18:01:42 Gelesen: 1477# 7@  
@ drkohler [#5]

Interessant, ich glaube ich habe schon mal davon gehört, dass Markeninhaber ihre Marke auch schützen müssen.

Was für Möglichkeiten gibt es denn da so? Ich meine: wie locker darf man sein, bis es für die Marke gefährlich wird? Ich könnte mir vorstellen, dass einem Markeninhaber daran gelegen ist, nicht unnötig teure Abmahnungen zu verschicken, wenn manchmal auch ein erster klärender Hinweis genügt. So etwas ist ja auch nicht gut für eine Marke, denke ich mal - Insbesondere, wenn alle im Wettbewerb stehenden Personen auf einem Markt die Marke kennen - und die Art, wie sie als Rechteinhaber auftritt.

Was in dem obigen Fall los war, weiß ich natürlich auch nicht. Dazu hat ja drmorller_neuss etwas gesagt.

Bier ist nicht jedermanns Sache, klar, aber schließt das denn in einigen Fällen die Möglichkeit einer wertschätzenden Kommunikation auf Augenhöhe aus - also bevor ein Anwalt hinzugezogen wird? Abmahnungen sind ja ein dunkler Schatten, der auf dem Onlinehandel liegt - Besonnenheit und Fairness scheinen mir da in einem überschaubaren Markt von höchster Wichtigkeit zu sein.
 
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