Thema: Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin
Lars Boettger Am: 14.02.2024 19:47:31 Gelesen: 1328# 11@  
@ Zackensonne [#9]

Wenn Du bei Ebay einen Fehler machst und darauf hingewiesen wirst, dann kannst Du mit drei (verständlichen) Reaktionen rechnen:

- Peinliche Berührtheit und Einsicht
- "Warum ich und nicht der" (wird sehr gerne genommen)
- "Sie haben keine Kompetenz, ist nicht ihr Prüfgebiet" (ja, stimmt in der Regel!)

Ich versuche, meine Nachrichten so neutral wie möglich zu halten:

"Hallo! Der Brustschild ist von klein auf groß umgeprägt. Bitte beenden Sie den Verkauf. Beste Grüße! Lars Böttger" (war meine letzte Meldung von gestern). Der gewerbliche Händler hat sofort reagiert und die angebotene Marke gegen eine echte Marke ausgetauscht.

sind Leute, die selten, aber ab und an was falsch anbieten, höflich kommunizieren, aber offensichtlich harmlos sind, der Gefahr ausgesetzt, abgemahnt zu werden?

Eher nicht. Die Anbieter, die wissentlich Fälschungen anbieten, oder Briefmarken mit gefälschten Prüfzeichen, Stempeln oder Aufdrucken versehen, die dabei ein paar tausend Euro Umsatz (oder mehr) im Jahr machen, da ist die Gefahr deutlich erhöht, dass sie eine Abmahnung erhalten.

Ich habe den großen Vorteil, dass mein "Gedächtnis" mittlerweile über 15 Jahre zurückreicht. Wenn sich die Meldungen zu einem Anbieter häufen, dann gehe ich auf den APHV zu und bitte um eine Beurteilung, ob hier eine Gewerblichkeit vorliegt. Oft ist der Umsatz pro Jahr zu gering oder die Verkäufe zu selten, aber ab und zu erhält derjenige einen nicht so angenehmen Brief von einem APHV-Rechtsanwalt.

Bitte beachtet beim Verkauf die folgenden Regeln:

- Garantiert die Echtheit der Marken (kein "Privatverkauf, keine Rücknahme" o.ä.)
- Wenn ihr die Echtheit aufgrund der Angaben im Michel-Katalog nicht garantieren könnt, gebt die Marken zum Prüfen
- Wenn Euch das zu teuer ist, bietet die Marke nicht auf Ebay an
- Akzeptiert als Privatverkäufer Rücknahmen ohne wenn und aber (Rückgaben kommen so gut wie nie vor)
- Wenn Euer Umsatz eine gewisse Grenze übersteigt, überlegt Euch, ob ihr das Konto nicht besser auf "gewerblich" umstellt
- Wenn Ihr für Vereinskollegen oder Freunde Marken verkauft oder wenn Ihr Auktionslose "schlachtet" (die fehlenden Marken werden behalten, der Rest über Ebay verkauft), seid Ihr immer gewerblich.

Beste Grüsse!

Lars
 
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