Thema: Onlinehandel unter steuerlichen und wettbewerbsrechtlichen Aspekten
chris63 Am: 14.02.2024 21:33:11 Gelesen: 575# 2@  
@ Lars Boettger [#1]

zwar off topic, aber die letzten beiden Sätze sind zu präzisieren.

Wenn Euer Umsatz eine gewisse Grenze übersteigt, überlegt Euch, ob ihr das Konto nicht besser auf "gewerblich" umstellt

Bitte nicht, die FA haben genug zu tun. Gewerblich anmelden nur bei gewerblichem Handeln. Umsatz und Gewinn sind erstmal irrelevant, sofern private Veräußerungsgeschäfte mit Einhaltung der Fristen vorliegen.

Wenn Ihr für Vereinskollegen oder Freunde Marken verkauft oder wenn Ihr Auktionslose "schlachtet" (die fehlenden Marken werden behalten, der Rest über Ebay verkauft), seid Ihr immer gewerblich.

Bei dem Beispiel fehlen die Voraussetzungen für gewerbliches Handeln: Dauerhaft, Wiederholt, Gewinnerzielungsabsicht. Das Beispiel lässt sich natürlich so erweitern, das ein Gewerbe daraus wird.

Ebay war mal gedacht als Verkaufsplattform von privat an privat.

grüsse christof

[Beitrag [#01] kopiert, Beitrag [#2] verschoben aus dem Thema "Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin]
 
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