Thema: Onlinehandel unter steuerlichen und wettbewerbsrechtlichen Aspekten
chris63 Am: 14.02.2024 23:54:13 Gelesen: 491# 5@  
@ bovi11 [#3]

Wie soll auf private (echte) Veräußerungsgeschäfte das Wettbewerbsrecht anwendbar sein, solange Verkäufer darauf achten, jeden Verdacht eines gewerblichen Handelns zu vermeiden drohen keine wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen.

Fiskalische Konsequenzen mögen später einsetzen. Wenn ich 5 paar neue gleiche Schuhe zu 200,-€ verkaufe interessiert sich das Finanzamt nicht dafür, aber vielleicht der örtliche Schuhhändler und über die Fiktion des quasi gewerblichen Handelns kommt eine Abmahnung.

Nur Beispiel: Die letzten 31 Jahre habe ich meiner Frau zum Geburtstag Schmuck im Wert von 100.000,-€ gekauft, Frau leider verstorben.

Der letzte Kauf ist über 1 Jahr her. Verkauf einzeln über Ebay, Erlös 200.000,-€. Privates Veräußerungsgeschäft - nicht steuerbar.

Aufgrund der Meldungen zum Plattform-Transparenzgesetz melde ich mich gewerblich an, steuerlicher Erfassungsbogen, Gewerbegewinn, Gewerbesteuer, Rechtsanwalt für AGBs, Verpackungsverordnung, Gefahrenübergang und so weiter.

Die Nachteile einer Gewerbeanmeldung überwiegen m.E. deutlich gegenüber der Möglichkeit wettbewerbsrechtliche Probleme zu bekommen bei einem üblichen Verkauf auf Plattformen.

Der örtliche Verein feiert 100 jähriges Bestehen und verkauft 1000 Würstchen zu kostendeckenden Preisen, die fehlende Gewinnerzielungsabsicht ist das entscheidende Argument für fehlendes gewerbliches Handeln.

Ebay als Plattform für privat ist deswegen interessant, weil die Finanzverwaltungen erst mit dem Auftreten von Händlerscharen auf den Plattformen, den Verkauf über eine Plattform als händlertypische Verhalten ansehen und gerne Steuerbescheide versenden.

grüsse christof
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/19012
https://www.philaseiten.de/beitrag/336284