@ chris63
[#5] "die fehlende Gewinnerzielungsabsicht ist das entscheidende Argument für fehlendes gewerbliches Handeln."Eine häufig, auch bei sachunkundigen Rechtsanwälten, anzutreffende Irrmeinung.
Eine Gewinnerzielungsabsicht ist grundsätzlich nicht erforderlich, um nach wettbewerbsrechtlicher Beurteilung gewerblich zu handeln. Das habe ich bereits mehrfach gesagt.