Ich interpretiere den Punkt 1.7. so, daß ein Mitglied des APHV nicht in zum BPP in direkter Konkurrenz stehenden und vom BPP/APHV/BDB/BDPH als nicht zuverlässig erachteten Prüferverbänden (gemeint sich tats. VP und VPEX) Mitglied sein darf.
-- Man kann nicht gleichzeitig bei CDU und Der Linken Mitglied sein. --
Zur Rivalität der Verbände wurde hier im Forum schon ausführlich diskutiert.
[Beiträge
[#1] bis
[#4] redaktionell verschoben aus dem Thema "Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin", da sie mit der Abmahnung durch den BPP und der Verletzung des Markenrechts nichts zu tun haben]