Thema: Rechtssicherheit im Handel
alex11 Am: 15.02.2024 23:25:51 Gelesen: 515# 5@  
@ bovi11 [#3]

Gleiches gilt für alle vergleichbaren Formulierungen und auch für die bei eBay nach wie vor auswählbare Option „Echtheit nicht bestimmt“.

Da muß man wohl aber auch einen Realitätscheck machen.

Weil selbst ein erfahrener Händler kann nicht zu 100 % die Echtheit garantieren, solange das betreffende philatelistische Produkt nicht von einem Fachgebietsprüfer entsprechend attestiert wurde.

Aber nur Geprüftes wird halt nicht angeboten, schon deswegen, weil das im billigerem Segment oftmals nicht rentabel wäre.

Grüße Alexander
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/19017
https://www.philaseiten.de/beitrag/336388