Thema: Rechtssicherheit im Handel
bovi11 Am: 15.02.2024 23:49:01 Gelesen: 507# 6@  
@ alex11 [#5]

"Weil selbst ein erfahrener Händler kann nicht zu 100 % die Echtheit garantieren, solange das betreffende philatelistische Produkt nicht von einem Fachgebietsprüfer entsprechend attestiert wurde."

Das ist in der Praxis anders.

Da werden die üblichen Verdächtigen (Französische Zone gestempelt, Saarland gestempelt, Berlin-Aufdrucke usw.) angeboten mit "Echtheit nicht bestimmt".

Meist mangelt es an der erforderlichen Sachkenntnis oder Sorgfalt und oft einfach daran, dass nicht einmal Hinweise beachtet werden, die seit Jahrzehnten im Katalog stehen.

Es mag kritische Ausnahmen geben. Diese sind aber meist sowieso recht teuer, so dass eine Prüfung lohnt.

Allerdings hat das Ganze eher wenig mit der nachträglich eingefügten Überschrift zu tun.

Diese erweckt nämlich den Eindruck, als treffe den APHV eine Verpflichtung zur allgemeinen rechtlichen Beratung von Händlern. Das ist natürlich nicht der Fall, denn der Verband ist im Wesentlichen seinen Mitgliedern verpflichtet.

Verstößt ein Mitglied gegen gesetzliche Normen, indem Angebote beispielsweise irreführend gestaltet werden, wird der Händler nach meiner Kenntnis darauf hingewiesen und aufgefordert, das beanstandete Verhalten einzustellen. Ist der Händler uneinsichtig, kann das durchaus auch für Mitglieder eine gerichtliche Durchsetzung zur Folge haben.

[Überschrift auf Wunsch eines Mitlieds geändert am 16.02.2024]
 
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