Thema: Onlinehandel unter steuerlichen und wettbewerbsrechtlichen Aspekten
bovi11 Am: 16.02.2024 20:54:19 Gelesen: 260# 9@  
@ chris63 [#8]

Für die Beurteilung von Handelsaktivitäten als gewerblich ist die fiskalische Betrachtung völlig ohne Belang. Es ist auch irrelevant, ob ein Gewerbe angemeldet ist. Und die – für die wettbewerbsrechtliche Betrachtung nicht erforderliche – Gewinnerzielungsabsicht ist durchaus ein justiziabler Begriff. Wenn andere Indizien für einen gewerblichen Handel sprechen, nützt auch der Einwand nichts, man mache mit den Verkäufen Verluste. Der Begriff wird auch nicht irgendwann gestrichen werden; diese Aussage ist einfach nur falsch.

Ich spreche aus Erfahrung einer sicher fünfstelligen Anzahl von wettbewerbs- und markenrechtlicher Verfahren.

Es kommt auch nur bedingt auf den konkreten Umsatz oder die Anzahl der Verkäufe an. Denn grundsätzlich sind die Umstände des Einzelfalls zu betrachten. So hat das Landgericht Frankfurt in einem konkreten Verfahren entschieden, dass der Verkauf von 4 gleichen neuen Mobiltelefonen als gewerblicher Handel zu qualifizieren sei. Auch in seinem Haushalt, so der vorsitzende Richter, lägen diverse Mobiltelefone herum die verkauft werden könnten, aber es seien eben keine neuen Telefone.

Aus diesem Fall kann man jedoch nicht etwa darauf schließen, der Verkauf von 4 gleichen Briefmarken sei als gewerblicher Handel anzusehen. Wer aber beispielsweise Sammlungen erwirbt, um einzelne Marken in seine Sammlung zu übernehmen und den „Rest“ einzeln verkauft, überschreitet sehr schnell die Grenze zur Gewerblichkeit.

Auch der Verkauf von Waren für Dritte ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ein starkes Indiz für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr. Das ist z.B. dann der Fall, wenn man Briefmarken für Nachbarn oder Freunde verkauft.

Es gibt eine ganze Reihe weiterer Kriterien, die bei der Beurteilung gewerblicher Verkaufsaktivitäten eine Rolle spielen können.

Die weitaus meisten gewerblich einzustufenden Privatverkäufer fallen übrigens durch den Verkauf von gefälschten oder verfälschten Briefmarken auf.
 
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