Thema: Recht: Postkarte mit Bildern von Hitler und Nazi-Grössen: Ist der Verkauf strafbar ?
spain01 Am: 20.02.2024 01:38:57 Gelesen: 593# 45@  
@ Jensen [#42]
@ filunski [#43]
@ Baber [#44]

Hallo Allerseits,

ihr und auch viele andere Schreiber hier haben absolut Recht, wenn man eine Formulierung, die mit "Heil" beginnt, geschichtlich zurückverfolgt. Das "Ave Caesar" wurde noch nicht erwähnt. Wobei ich zugeben muss, dass mich ein Gruß im Wald mit "Heil Wanderer" doch sehr irritieren würde.

Nicht zu vergessen wäre die frühere österreichische Nationalhymne "Heil dir im Siegerkranz...", dessen Melodie die heutige britische Nationalhymne ist.

Und ich möchte hier auch erwähnen, dass Nationalismus und Nationalsozialismus absolut nichts miteinander zu tun haben. Ein gutes Beispiel sind die 3 Strophen des Deutschlandliedes (eigentlich "Lied der Deutschen", 1841 geschrieben) von Hoffmann von Fallersleben, dessen 3. Strophe unsere Nationalhymne ist. Er schrieb sie aus Stolz auf sein Heimatland und ganz viele andere Länder haben vergleichbare Nationalhymnen. Aber das war nur Gedankengut im Rahmen des Deutschnationalismus, welcher ab 1848 immer populärer wurde.

Wir hier in Deutschland haben nur das Problem, dass zu Zeiten des NS-Regimes zu viel von alten Begriffen missbraucht wurde, was uns heute noch nachhängt. Daher sicherlich auch die Scheu, Briefmarken oder sonstige (philatelistische) Dokumente mit NS-Symbolen zu zeigen. Aber Vorredner haben auch ausgeführt, dass es Teil unserer Geschichte ist und wenn das nicht politisch missbraucht wird, dann habe zumindest ich kein Problem damit. Und Briefmarken aus der NS-Zeit, auf denen der GröFAZ (Größter Führer aller Zeiten) und oder das Hakenkreuz (keltisches Symbol, also gut 2500 Jahre alt) abgebildet sind sehe ich einfach nur als geschichtliche Dokumente ohne mich damit zu identifizieren. Damit gibt es wohl auch keinen Strafstatsbestand, diese zu zeigen.

Nur ein paar Gedanken zu dieser Diskussion hier von meiner Seite.

Gruß
Michael
 
Quelle: www.philaseiten.de
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