Thema: Recht: Postkarte mit Bildern von Hitler und Nazi-Grössen: Ist der Verkauf strafbar ?
bovi11 Am: 20.02.2024 14:13:46 Gelesen: 437# 49@  
@ 10Parale [#48]

"Die ursprüngliche Frage hier ist ja die, ob Postkarten mit Bildern von Hitler und Nazi-Grössen verkauft werden dürfen. Ich habe gelernt, dass sie offenbar dann verkauft werden dürfen, wenn sie nur einem Zweck dienen, sozusagen zur geschichtliche Aufarbeitung bzw. zu Forschungszwecken.

Diesen Zweck und diese Absicht muss der Verkäufer bei seinem Angebot deutlich und schriftlich artikulieren und der Käufer sagt stillschweigend ja dazu, indem er den Kaufvertrag eingeht."


Das trifft so nicht zu.

Oft anzutreffende Hinweise, wie beispielsweise auf Philasearch

"Ihre Abfrage enthält Positionen aus dem Dritten Reich

Bitte beachten Sie §86 und §86a Strafgesetzbuch

Durch Bestätigen dieser Meldung versichern Sie, die Philasearch Datenbank und die in Ihr enthaltenen Angebote und Abbildungen aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken zu erwerben (§86 und §86a Strafgesetzbuch). Sämtliche Angebote aus dieser Zeit, werden nur unter diesen Voraussetzungen abgegeben."


sind überflüssig und ebenso wenig sinnhaltig wie der früher massenhaft und mittlerweile immer noch anzutreffende Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 hinsichtlich Verlinkungen auf der eigenen Internetseite.

Solche Haftungsfreistellungsklauseln sind insgesamt unwirksam. Wenn Philasearch trotz der der Klausel verherrlichende Veröffentlichungen zu nationalsozialistischen Symobolen o.ä. vornähme, würde auch die Klausel nicht helfen.

Ebenso ist es eine Eigenart von eBay, wonach nationalsozialistische Symobole zu schwärzen sind. Gesetzlich gibt es dafür keinerlei Grundlage.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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