Thema: Delcampe Was sich alles ändern wird
chris63 Am: 26.03.2024 07:28:19 Gelesen: 3185# 186@  
Hallo,

in Beitrag [#185] steht am Ende:

Wie sieht es mit Steuererklärungen für Verkäufer aus?

Da der Verkäufer die Plattformgebühren nicht selbst erhält, werden sie nicht als Teil seiner erhaltenen Zahlungen erfasst.

Der Verkäufer muss sie daher auch nicht als solche angeben.

Delcampe ist nicht qualifiziert, Sie in Bezug auf Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu beraten. Für alle Fragen zur Angabe Ihrer statusspezifischen Kosten sollten Sie sich an einen Steuerberater oder Ihre zuständige Behörde wenden, sofern Sie dies noch nicht getan haben.

[Quelle: Delcampe)


Bis auf Delcampe ist nicht qualifiziert falsch:

Bei innergemeintschaftlichen Erwerben trägt der letzte Unternehmer (derjenige der an den privaten verkauft) die gesamte Steuerschuld.

Bei einem Verkauf von 10 € + 1 € (Provision) + 0,30 € (feste Gebühr) = 11,30 € ist die USt. von 11,30 zu berechnen, gegebenenfalls dann abzgl. Vorsteuer oder bei Differenzbesteuerung abzgl. des Einkaufspreises. Die Mehrwertsteuersätze richten sich nach dem Sitz des Verkäufers.

Die auf die Delcampe Gebühren vom Verkäufer zu entrichtende USt. kann als Vorsteuer angesetzt werden, aber nur wenn Delcampe eine korrekte Rechnung erstellt.

In der Delcampe Rechnung für die Gebühren, darf bei B2B Geschäften keine USt. ausgewiesen sein. Die Vorsteuer ist selbst zu berechnen.

Allen noch verbliebenen Händlern viel Erfolg und eine guten Steuerberater.

grüsse Christof
 
Quelle: www.philaseiten.de
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