Thema: Delcampe Was sich alles ändern wird
chris63 Am: 26.03.2024 14:45:41 Gelesen: 3059# 191@  
@ Wolfgang Lang [#187]

Hallo Wolfgang,

meine Aussagen beziehen sich nur auf Verkäufer und Käufer in Deutschland (kein OSS-Verfahren) und die Gebühren von Delcampe. Um die 500 € Grenze zu überschreiten alle Zahlen mal 100 nehmen.

Fall: Unternehmer erwirbt eine nicht frankaturgültige Sammlerbriefmarke zum Zwecke des Wiederverkaufs von privat für 5 €. Verkauf über Delcampe für 10 € + 1 € Provision und 0,30 € feste Gebühr = 11,30 €. Versandkosten nicht betrachtet.

Zwingende Anwendung der Differenzbesteuerung 19% auf 6,30 € = Umsatzsteuer 1,01. Sofern der Unternehmer eine korrekte Rechnung über 1,30 (ohne Ausweis einer Steuer) von Delcampe erhält, kann der Unternehmer 19% von 1,30 (1,30 - (1,30 * 100 / 119)) = 0,21 als Vorsteuer geltend machen.

In Summe: Einnahmen 11,30 Ausgaben: 5 €(Ankauf) + 1,30 €(Gebühr) + 0,80 €(Umsatzsteuer), Gewinn 4,20. Durch die Umsatzsteuer auf die Gebühren wird der Unternehmer nicht belastet.

Im Ergebnis kommt nichts anderes heraus, wenn mit 10 € statt 11,30 € gerechnet wird, bei anderen Konstellationen schon. Diese Regelungen haben den Zweck den massiven Umsatzsteuerbetrug bei z. B. Karusselgeschäften zu unterbinden. Der Briefmarkenhändler hat den Kollateralschaden, insbesondere wenn Delcampe nicht mal in die Gänge kommt.

In der Rechnung für den Käufer (privat) steht dann 11,30 inkl. Mwst. oder differenzbesteuert, ein konkreter Mwst.satz muss nicht angegeben werden. Liefert der Unternehmer in die EU und nimmt am OSS-Verfahren teil, wird es umständlicher.

grüsse Christof
 
Quelle: www.philaseiten.de
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