Thema: PPA-Auktion: Umsetzung der als DAC7 bezeichneten EU-Richtlinie in Deutschland
22028 Am: 28.03.2024 11:06:58 Gelesen: 4211# 16@  
@ Richard [#14]

Du musst die Daten, die jeder anhand Deiner Verkäufe in der PPA selbst ausrechnen kann, dem Finanzamt melden, genauso wie alle anderen Verkäufe auf allen anderen Plattformen und alle anderen Einkunftsarten.

Das wiederspricht doch dem was Du in Richard [#1] geschrieben hast.

Die als „DAC7“ bezeichnete EU-Richtlinie wurde in Deutschland mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt. Seit Januar 2023 müssen Philaseiten und in der EU ansässige Philaseiten-Verkäufer daher aktiv werden. Philaseiten ist gesetzlich verpflichtet, die Transaktionsdaten seiner Nutzer an die Finanzbehörden zu melden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Du bist in der EU ansässig und innerhalb eines Kalenderjahres trifft Folgendes auf Dich zu: Das Entgelt aus Deinen Verkäufen bei Philaseiten liegt nach Abzug von Gebühren und Provisionen bzw. Steuern bei mindestens EUR 2.000,00 oder Du hast mindestens 30 Transaktionen, d.h. Verkäufe bei Philaseiten PPA abgeschlossen (abgebrochene Transaktionen werden nicht in die Berechnung einbezogen). Der Gesamtbetrag Deines Entgelts entspricht dem vollen verfügbaren Betrag, den Du für Deine Verkaufstransaktionen erhalten hast.

Meldungen an die Finanzbehörden werden jährlich jeweils im Januar für das Vorjahr übermittelt. Die ersten Meldungen werden aber im April 2024 eingereicht. Hierzu werden in den nächsten Tagen E-Mails an alle betroffenen Verkäufer gesendet, mit der Bitte die vom Gesetzgeber verlangten Daten zu vervollständigen und an uns zu übermitteln.

 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/19171
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