Thema: (?) (7) Recht: Hilfe bei Urheberrechten und Bildrechten
DL8AAM Am: 29.03.2024 19:02:50 Gelesen: 388# 6@  
@ tomato [#5]

Ich gehe einmal davon aus, dass die Fotos, die bei Ebay hochgeladen wurden, vom Verkäufer selbst angefertigt wurden, somit hat er an diesem Fotos erst einmal alle Rechte. Wenn ich ein gebrauchtes Buch verkaufen will, dann muss (...) ich auch das Buch selbst zeigen können, d.h. das Deckblatt und womöglich sogar ein paar typische Beispielseiten, die den "Erhaltungszustand" abbilden. Diese Informationen will und muss (...) ich als Käufer ja vorher sehen, auch zu erkennen, ob der aufgerufene Preis für mich angemessen ist.

Problematisch dürfte es sein, falls das Bild mit dem Deckblatt des Katalogs in diesem Fall womöglich aus dem Netz "geklaut" wurde, d.h. nicht vom Anbieter selbst stammt, d.h. es zeigt nicht das echte Angebot - dann nutzt man ja sogar ein fremdes Bild (Recht) zur Verkaufsförderung. Ideal wäre es deshalb, wenn ich das zu verkaufende Exemplar abgelegt auf einer Unterlage, mit erkennbarem "Umfeld" fotografiere, dass es somit klar erkennbar ist, dass das mein Bild ist, dass das Angebot zeigt.

Wenn ich eine Ansichtskarte an Sammler verkaufen will, auf die bzw. auf dessen Bilder jemand Drittes Rechte hat, muss ich die zu verkaufende Postkarte ja auch zeigen dürfen. Ich darf sie (in meinen Augen) aber nur als "Angebotsfoto" zeigen, nicht als Postkarte selbst. Ähnlich: Wenn ich meine Ansichtskartensammlung ins Netz stelle, zeige ich ja auch "nur" meine Sammlung, meine "gesamtheitliche Arbeit", und keine Karten. Gleiches hier im Forum auch, wenn ich im Thema "Echt gelaufene Sendungen aus Timbuktistan" echt gelaufene Ansichtskarten aus dem Timbuktistan zeige.

Bei dem ersten Plattenfehlerangebot hat der Verkäufer ein Foto von dem gemacht, was er zum Verkauf anbietet, nämlich eine Einheit aus Steckkarte, Briefmarke mit Plattenfehler und einer ausgeschnittenen Beschreibung zur Dokumentation. Und diese Einheit hat er fotografiert. Als Käufer will und muss ich das sehen, was ich kaufen soll. Woher er die mitverkaufte Beschreibung nahm, wäre in meinen Augen (...) erst einmal egal. Wobei ich eine mit "woher" Quellenangabe besser und eindeutiger fände, was womöglich sogar das Angebot veredeln könnte? Er zeigt die Beschreibung aber eben auch nicht als Beschreibung selbst, sondern als Teil des Angebots, er visualiert nur sein Angebot, mehr nicht. Aber in wie weit das in diesem speziellen Fall rechtlich immer noch abgedeckt, will ich hier nicht abschließend beurteilen. Das überlasse lieber einem Richter. ;-)

Ich persönlich sähe hier aber keine Probleme. Zumindest wenn es ein Privatverkauf aus einer in dieser Form bestehenden Privatsammlung handelt. Anders würde ich es sehen, falls die Beschreibung als verkaufsfördernde separate Beschreibung selbst gezeigt wird (und) nicht nur als Teil des zu verkaufenden Produktes, womöglich dass man sogar denken könnte, dass die Beschreibung von Verkäufer, als sein eigenes Werk, stammt. Und auch, falls es ein gewerblicher Verkäufer wäre, der aus rein wirtschaftlichen Gründen handelt und sein Geschäftsmodell darauf beruht, ein fremdes Werk, eine fremde Arbeit ungefragt zur Verkaufsförderung zu gtebrauchen bzw. der die Steckkarte extra so arrangiert hat, um sie besser zu verkaufen - heisst ein kommerziell agierender Händler nutzt es, um sein kommerzielles Produkt, noch kommerzieller am Markt zu plazieren. Also schwer eine allgemeine Aussage zu treffen, sieht mir wieder nach etwas aus dem Bereich "kommt auf den Einzelfall an", aber ...

Beste Grüße
Thomas
 
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