Thema: (?) (7) Recht: Hilfe bei Urheberrechten und Bildrechten
drmoeller_neuss Am: 30.03.2024 14:04:05 Gelesen: 236# 8@  
@ tomato [#5]

Die Verwendung von Zitaten ist durch das deutsche Urheberrecht geregelt und unter den in dem Urheberrecht (UrhG) genannten Voraussetzungen gestattet, ohne Erlaubnis des Urhebers und ohne Anspruch auf eine Vergütung (§ 51 UrhG).

Zitate sind in wissenschaftlichen Werken erlaubt. Ein Verkaufsangebot stellt aber kein wissenschaftliches Werk dar. Insofern ist das schon grenzwertig.

Zitate sind in aber jedem Fall mit einer Quellenangabe zu versehen (§ 63 UrhG).

Du darfst von einem urheberrechtlich geschützten Werk Kopien für Deinen Privatgebrauch anfertigen (§ 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Eine Weitergabe dieser Privatkopien ist bestenfalls an enge Freunde erlaubt, auf keinen Fall aber eine gewerbliche Weitergabe im Rahmen eines ebay-Verkaufs.
 
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