@ drmoeller_neuss
[#349] Das leidige Thema "Thema DAC7": alternativ die Anzahl der Verkäufe entsprechen begrenzen und die Ausnahmegenehmigung beantragen.Da sollte man genau rechnen:
- die Programmierung ist schon erfolgt und bezahlt.
- die Gebühren für eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeszentralamt für Steuern betragen 5.000 € (kein Aprilscherz), Verlängerung 2.500 €.
Bin auch für eine Begrenzung, um die ganzen Scheinprivaten vor sich selbst zu schützen. Dann muss nichts gemeldet werden aber ohne Gebühr. Besser noch komplett streichen.
grüsse Christof
https://online.portal.bzst.de/SharedDocs/Leistungsbeschreibung/DE/feststellung_freigestellte_plattformbetreiber.html