Thema: VPhA Verband philatelistischer Arbeitsgemeinschaften vor der Auflösung
DL8AAM Am: 02.04.2024 16:25:09 Gelesen: 1472# 7@  
Nur mal eine generelle Frage zum Verständnis und zu den organisatorischen Grundlagen:

Verstehe ich das richtig, wenn ich Mitglied in einer ArGe werden will, muss ich ...

2.3 Jedes Mitglied einer ArGe/FoGe/MoGr mit einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland muss nachweislich über einen Landesverband des BDPh, über den Verband Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften (VPhA) oder als Einzelmitglied Mitglied im BDPh sein. [1]

Heisst aber, wenn ich kein Mitglied in einem Ortsverein bin, ich dann aber nicht mehr direkt über eine ArGe, d.h. über den VPhA (der "irgendwie" dann ja einem LV gleichgestellt ist), in eine ArGe eintreten kann? Außer ich erwerbe den Status eines individuellen BDPh-Direktmitglieds? Oder verstehe ich da etwas falsch?

Ich bin derzeit (nur noch) über eine Aux, d.h. über eine "Arbeitsgemeinschaft" indirekt im amerikanischen Verband APS Mitglied und habe mich aber seit ein paar Monaten mit der Idee getragen, über eine ArGe der "modernen Philatelie" wieder Mitglied in BDPh zu werden. Eine OV- oder Direktmitgliedschaft wäre eigentlich für mich keine wirklich gewollte Alternative. Das hiesse aber, wenn es den "Landesverband" VPhA nicht mehr geben sollte, entfiele für mich die Möglichkeit in einer (mich interessienden) ArGe [bzw. so (wieder) im BDPh] Mitglied zu werden?

Sorry, falls ich die Struktur der organisierten deutschen Philatelie gänzlich falsch interpretiert und mich vergaloppiert habe.

Beste Grüße
Thomas

[1] http://www.vpha-online.de/index.php/verbandservice/2020-05-04-19-11-23/website-service
 
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