Thema:
PPA-Auktion: Umsetzung der als DAC7 bezeichneten EU-Richtlinie in Deutschland
Holzinger
Am: 03.04.2024 14:11:45
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# 33
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Einmal eine juristische Frage:
Was wäre wenn ich mein Angebot mit "zum verschenken (+ "VK" entsprechend meiner Preisvorstellungen incl. tatsächlichen VK) einstelle, in meinen konkreten Absprachen mit dem Käufer einen "realen Wert/Wunschbetrag" des Artikels +
realem VK"
vereinbare und nach Überweisung der Gesamtsumme versende.
Fällt die "nicht genutzte ("theoretischeVK-Summe"/Artikelpreis) auch unter das Gesetz?
Mir fallen da auch noch andere "Absprachenvarianten" ein.
Kann das überhaupt überprüft/nachgewiesen werden?
Bitte keine Kommentare wegen "Schlitzorigkeit", sondern nur fundierte juristische Stellungnahmen.
Quelle: www.philaseiten.de
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