@ dionysus
[#75] Bis zum Jahre 1975 oblag der Deutschen Bundespost auch die Einziehung der Rundfunk und Fernsehgebühren. Seit 1976 wird dies durch die allgemein bekannte GEZ bewerkstelligt.Hier ein Formular aus den Endjahren dieser Regelung (leider inzwischen ganz ohne bestätigenden Poststempel, weshalb wohl noch weniger Exemplare bis heute überlebt haben):
Empfangsschein über Rundfunkgebühren -
10,50 DM Grundgebühr und zusätzliche Fernsehgebühr für den Monat Oktober 1974; ebenfalls aus/für Göttingen. Formulardruck durch die Firma "Heinz Meyer & Co." aus Bremen. Leider wurde die Karte unterhalb der Kante "Schluß des amtlichen Teils" abgeschnitten, so dass ich über die Gesamtform keine Aussagen machen kann, aber ...
Wirklich sehr interessant ist die umseitige
Privatanzeige von
Webotherm (ich vermute die Firma "Webotherm Heizgeräte", Inhaber Wilhelm bzw. Erwin Bottermann in Hamburg [1]). Man wirbt hier für "Antatt Ofen - Heizen mit Luftbefeuchtern" - einfach auspacken und los gehts. Kein lästiges Kohle- und Ascheschleppen mehr. Gut, ich kenne zwar Luftbefeuchter
für Heizungen, aber keine Luftbefeuchter als eigenständige Heizung? Ich tippe aber einmal drauf, es handelt sich hier eher um einen mobilen Elektroheizkörper mit zusätzlichem Luftbefeuchter, oder? Ist aber schon recht zweideutig formuliert. ;-)
Aber wahrscheinlich handelt es sich bei dem abgeschnittenen Teil des Formulars also "nur" die entsprechend Antwortkarte.
Beste Grüße
Thomas
[1]
https://agora.sub.uni-hamburg.de/subhh-adress/cntmng;jsessionid=4A6303F7B892202AF96E5DB5AEA22D88.agora12?type=pdf&did=c1:1386394