@ bayern klassisch
[#530]Das Standesamt hatte das Recht, Portopflichtige Dienstsachen zu versenden. Hier bestand zwar die Pflicht, die Basisgebühr von 12 Pfennig zu frankieren, aber die Zusatzleistung Nachnahme wurde an den Empfänger delegiert.
Hier musste nur die Vorzeige-Gebühr von 20 Pfennig bezahlt werden.
Alles Gute Dietrich