Thema: (?) (98/99) Alliierte Besetzung Gemeinschaftsausgaben: Farben bestimmen / Farbprüfung
BUND Am: 16.04.2024 02:10:21 Gelesen: 626# 100@  
@ carmen64 [#98]

Hallo Carmen,

es ist korrekt, dass MiNr. 966 in a- und b-Farbe existiert. Der Michel bezeichnet die a-Farbe als " (dunkel)lilaultramarin (Töne)" und die b-Farbe als " schwarzlilaultramarin". Die b-Farbe zeichnet sich neben ihrem Schwarzanteil auch durch einen gewissen Rotanteil aus. Auf die Problematik hinsichtlich der Farbbestimmung anhand eines Fotos oder Scans wurde in diesem Thema schon mehrfach hingewiesen. Dennoch möchte ich eine Vermutung äußern und deine gezeigte Marke als MiNr. 966 a bestimmen. Vielleicht kann dir der nachfolgende Scan farbbestimmter Marken aus meiner Sammlung bei der Einschätzung weiterhelfen. Nur die Marke ganz rechts ist eine MiNr. 966 b, die anderen drei Marken sind in a-Farbe, auch wenn sie den dunkleren Tönen des a-Topfs zuzuordnen sind.



Dazu passend der Farbbefund von Markus Stumm.



Obwohl das Hauptthema dieses Threads die Farben betrifft, erlaube ich mir dennoch den Hinweis auf den Plattenfehler 965 VI (" Helles Dreieck unter zweitem "E" von "Deutsche" rechts") auf deiner gezeigten Marke. Nachfolgend eine Detailabbildung dieses Plattenfehlers aus meiner Sammlung.



Des Weiteren konnte ich den Plattenfehler 966 F13 a2,3b2c2d2,3 (" Punkt in D von "Deutsche"") entdecken. Der Plattenfehler wird im Buch " Plattenfehler- Katalog: Alliierter Kontrollrat 1946 - 1948, Teil 4: Die 4 Messeausgaben Leipzig, Hannover" von Dr. Albrecht Ostermann auf Seite 77 gelistet. Eine Abbildung liegt mir leider nicht vor.

@ carmen64 [#99]

Die Farbbestimmung der Arge Alliierter Kontrollrat in Anspruch zu nehmen, ist meines Erachtens sehr empfehlenswert. Der Erkenntnisgewinn aus den Ergebnissen kann immens sein. Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob sich die erhofften Farbvarianten tatsächlich bestätigen. Selbst als billigste Farben bestimmte Marken können als Vergleichsstücke sehr hilfreich sein, insbesondere bei Grenzfällen zu anderen Farben.

Die Gebühren der Farbbestimmung sind in den Bestimmungsbedingungen aufgelistet, die auf der Website der Arge Alliierter Kontrollrat 1946/48 e.V. heruntergeladen werden können. [1] Es ist grundsätzlich sinnvoll, Marken und Belege in ausreichender Stückzahl dem Auftrag beizulegen, um die Mindestbearbeitungsgebühr zu erreichen.

Viele Grüße
BUND

[1] https://www.arge-alliierter-kontrollrat.de/farben/
 
Quelle: www.philaseiten.de
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