Thema: Belege von und an deutsche Gerichte
epem7081 Am: 07.05.2024 23:50:48 Gelesen: 834# 191@  
Hallo zusammen,

"Was vorne fehlt, kommt halt hinten drauf", das mag die Maxime des Amtsgerichts Rheine bei der Behandlung des Belegs vom 9.10.1986 gewesen sein. Das offenbar am Frankiergerät eingestellte Standardporto von 0,80 DM für einen Brief bis 20 g war in diesem Fall wohl nicht ganz portogerecht. Der Briefinhalt fiel offensichtlich in die nächst höhere Portostufe. Problemlösung: einmal gewendet, ein neuer Durchlauf und das Porto passte.



Mit freundlichen Grüßen zur Tageswende
Edwin

[Auf Wunsch des Autors redaktionell verschoben aus dem Thema "Doppelabstempelungen auf Marken und Belegen"]
 
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