Thema: Aerogramme / Luftpostleichtbriefe: In Deutschland weiter zulässig ?
Henry Am: 08.02.2011 10:18:57 Gelesen: 6358# 2@  
@ petzlaff [#1]

Hallo Stefan,

ich glaube, hier liegt ein Missverständniss vor.

Die Versendungsform "Luftpostleichtbrief" bzw. "Aerogramm" ist gekennzeichnet durch das Sonderporto, und dieses gibt es seit 01.01.2007 nicht mehr. Insofern gibt es diese Versendungsform tatsächlich nicht mehr. Eine andere Sache ist die Verwendung von Vordrucken bzw. den Leichtbriefumschlägen, die es, wie Du richtig schreibst nach wie vor gibt und die auch weiterhin verwendet werden können - nur eben nicht mehr mit dem Vorteil des Sonderportos.

Was ich an Deiner Antwort nicht verstehe (bin da nicht informiert): Warum soll ein Luftpostleichtbrief im Empfängerland noch gesondert als Luftpostleichtbrief behandelt werden? Das würde doch nur bei falschem Porto greifen, oder? Gab es denn überhaupt einen Anlass für eine Sonderbehandlung? Das entrichtete Porto blieb doch bei der Absenderpost und die Kontrolle lag in deren Zuständigkeit?

An meinen Fragen siehst Du, dass Dein Aufgreifen dieses Themas durchaus richtig ist.

Meint
Henry
 
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