Thema: Portobestimmung von Belegen
Henry Am: 10.02.2011 11:43:29 Gelesen: 188208# 164@  
@ Rainer HH [#163]

Hallo Rainer,

ich lese die Portotabelle im MICHEL so: Dein erster Brief wurde als Aerogramm gewertet und da betrug das Porto 60 Pfg. Das hat allerdings m.E. nichts mit dem Luftpostzuschlag zu tun, da dieser für Aerogramme nicht extra berücksichtigt wurde. Voraussetzung für ein Aerogramm war m. W. aber ein eingedrucktes (nicht aufgeklebtes) Wertzeichen und die 3-seitige Klebung nach dem Falten. Insofern war Dein Beleg ein "normaler Brief" mit Luftpostzuschlag, der in der Portohöhe aber dem Aerogramm entsprach.

Bei Deinem 2. Brief halte ich ein Versehen des Absenders als Grund für möglich. Denkbar wäre ja, dass bereits im Februar die Erhöhung des Tarifs ab 01.07.54 im Gespräch war, wobei das Aerogramm nicht betroffen war. Es könnte aber sein, dass der Brief wegen der nicht eingedruckten Marke als "Normalbrief" gewertet wurde und deshalb mit dem Luftpostzuschlag berücksichtigt wurde, mit dem Lapsus, dass der Absender irrtümlich die ab 01.07.54 angekündigte Portohöhe zugrunde legte. Wenn ich jetzt ganz falsch liege, lerne ich nur durch eine Berichtigung.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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