Thema: Portobestimmung von Belegen
Rainer HH Am: 10.02.2011 18:01:45 Gelesen: 188168# 165@  
@ Henry [#164]

Hallo Henry,

Du bringst da jetzt plötzlich den Begriff Luftpostleichtbrief/Aerogramm ins Spiel.

"Voraussetzung für ein Aerogramm war m. W. aber ein eingedrucktes (nicht aufgeklebtes) Wertzeichen und die 3-seitige Klebung nach dem Falten"

Diese Faltung und Klebung war vorgeschrieben, der Brief mußte leer sein, also keine Einlagen haben. Ein eingedrucktes Wertzeichen war nicht notwendig und von der deutschen Bundespost auch nicht herausgegeben. Lediglich als Privatganzsache findet man es dann und wann einmal. Hier zeige ich einmal ein befördertes Aerogramm.


 
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