Thema: Bund: Einzelfrankatur oder Mischfrankatur ab 01.07.2010 ?
Henry Am: 14.02.2011 19:20:24 Gelesen: 43578# 12@  
@ gestu [#1]

Für mich besteht bei der Beurteilung der Frage "EF, MeF oder MiF?" ganz eindeutig der Grundsatz: Bei allen Belegen muss das gesamte Entgelt für die Sendung portogerecht mit Marken abgegolten sein. Bei MeF natürlich mit gleichen, wie es ja üblicherweise auch verstanden wird. Alles andere von EF Abweichende sehe ich als Mischfrankatur an.
Die Steuer kann nicht als Bestandteil des Entgeltes gelten, da sie ja grundsätzlich auf die Entgelte aufgeschlagen wird. Insofern ist sie bei der Frankatur außen vor.

Einem Wertbrief sieht man dessen Eigenschaft neuerdings nicht mehr an. Deshalb ist hier bei Belegen ohne Nachweis durch Einlieferungsschein diese Versandweise auch nicht mehr behauptbar.

Die neuen Gebührenstrukturen lassen ganz einfach auch einige Belege "verschwinden", weil sie eben für den Nachweis die Einlieferungsbelege erfordern und dann eigentlich auch nicht mehr als philatelistisch unbeeinflusst gelten können.

Das Thema wird sicher noch einige interessante Gesichtspunkte hervorbringen. Da bin ich auch schon gespannt.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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