Thema: Was bedeutet der Begriff "offiziell" in der Philatelie ?
DL8AAM Am: 15.02.2011 09:13:58 Gelesen: 14582# 7@  
@ Richard [#1] > Wie bitte definiere ich das allgemein gültige Wort "offiziell"

Das ist leider das Problem an dieser Art von Wörtern, es gibt keine gesetzliche Definition. Sprache entwickelt sich durch den (auch falschen) täglichen Gebrauch weiter. In der Sprachentwicklung "gilt" in etwa (sehr oberflächlich ausgedrückt) der Grundsatz, wenn von 1000 Leuten 900 es falsch machen, wird es richtig. Ursprünglich wurde das Wort offiziell aussschließlich, gemäß der Wort-Herkunft aus dem lateinisch officialis für "zum Amt gehörend", d.h. im behördlichen Zusammenhang verwendet, inzwischen ist es leider sehr aufgeweicht im Gebrauch. Viele traditionelle Dictionaries aus dem akademisch geprägten Umfeld (Duden etc.) setzen ihren Schwerpunkt dabei noch diese behördliche Herkunft. Die der Nutzung aber am nächsten kommenden Beschreibung findet sich bei Wikionary [1], dort heisst es unter Bedeutungen:

> 1. von einer dazu befugten Person oder Stelle ausgehend
> 2. in öffentlichem Rahmen

Gemäß dieser Definition kann offiziell auch bedeuten, dass es etwas von einer privaten Stelle (für sich) legitimiert ist, z.B. "Dieses ist die offizielle Homepage des Schützenvereins Florians von 1973 e.V., Göttingen". Das ist so formuliert korrekt, wenn der Schreiberling der Seite dazu vom Vorstand beauftragt bzw. legitimiert wurde. Zumindest kann keiner in diesem Fall für die Nutzung des Wortes offiziell "zur Rechenschaft gezogen" werden.

Deshalb, wenn man in Werbung das Wort "offiziell" liest, sollten sofort die Alarmglocken klingen und man sollte besser mal genauer hinschauen. Vielleicht will mir da jemand einen "behördlichen" Charakter vorgaukeln.

Apropos "limitiert", im Prinzip ist jedes Produkt limitiert, spätestens mit der Beendigung der Produktion ;-))

Eine Briefmarkenausgabe mit einer Auflagenhöhe von 100 Millionen Exemplaren ist limitiert ...

Gruß
Thomas

[1] http://de.wiktionary.org/wiki/offiziell
 
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