Thema: Kopierschutz im Internet ?
petzlaff Am: 02.03.2011 12:05:34 Gelesen: 7514# 8@  
@ mücke

es geht hier wohl um Copyright.

Dazu muss man wissen, dass jeglicher dargestellter Hinweis auf ein Copyright in Deutschland seit einigen Jahren nicht mehr rechtsrelevant, sondern lediglich das Urheberechtsgesetz maßgeblich ist - egal, ob da "Kopie Schutz" oder "Kopierschutz" oder "Copyright" oder sonst was drauf steht.

Danach unterliegen dem Urheberechtsschutz ausschließlich erkennbare geistige oder künstlerische Eigenleistungen. Fotos und Scans zählen nicht dazu, wenn sie nicht in irgendeiner nachweisbaren Form eigenen intellektuellen Schaffens präsentiert werden. Bei einer blossen Kopie z.B. eines Attests ist das nicht der Fall. Abgesehen davon überträgt sich das Besitzrecht auf eine Abbildung nicht automatisch auf den abgebildeten Gegenstand, wie viele annehmen.

Bedeutet: Jeder, der den Scan deiner (fragwürdigen) Marke in einer virtuellen Sammlung auf seinem Computer speichern möchte, darf das unabhängig davon, ob du das irgendetwas "copyright-ähnliches" darüber kopiert hast.

Im Grunde genommen, wenn man jetzt von deiner angenommenen Denkweise ausgeht, hättest du noch nicht einmal die Abbildung des "Attestes" mit deinem Kopierschutz-Overlay veröffentlichen dürfen.

Sorry - so hart ist die Welt, in anderen Ländern ist die Rechtslage z.T. etwas anders.

LG, Stefan
 
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