@ drmoeller_neuss
[#13]"Wenn man zwischen den Zeilen liest, hat hier das Gericht gar nicht danach entschieden, ob die Michel-Nummern als solches schützenswert sind, sondern einem Konkurrenten deren Verwendung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verboten."
In meiner juristisch unprofessionellen Leseweise verstehe ich das Urteil (den hier/oben zitierten Teil) so, dass das Gericht die Verwendung NICHT untersagt hat. Dies fängt schon mit dem ersten Satz an. Kontrovers dazu erscheint mir der Kommentar der Michel-Redaktion.
Was denn nun?
Fragend - Michael