Thema: Portobestimmung von Belegen
Postgeschichte Am: 17.03.2011 21:46:51 Gelesen: 186271# 178@  
@ BD [#177]

Hallo Bernd,

wir können den Bearbeitern einer Sendung nicht mehr hinter die Stirn schauen und sind daher auf Vermutungen auf Grund der bestehenden Vorschriften angewiesen. Ich halte Deine Beschreibung für realistisch und ich hätte sie genau so abgegeben.

Das Verfahren sah vor, daß unzureichend freigemachte Briefsendungen im Verkehr mit dem Ausland von der Aufgabepostanstalt (hatte es hier wohl nicht festgestellt), in diesem Fall das Austauschpostamt Ulm, die fehlende Freimarken nachzukleben und vom Absender einzuziehen hatte. Eine Anforderung vom Empfänger war also nicht vorgesehen.

Eine Anforderung von Nachgebühren (für Liechtenstein müsste ich mal nachlesen) ist in Deutschland auch bei Postfachinhabern durch Hinweiszettel erfolgt (mir vor einigen Jahren noch selbst als Postfachinhaber passiert). Der Postfachinhaber mußte die Sendung entweder unter Zahlung der Nachgebühr am Schalter abholen oder die Annahme verweigern. Ähnlich dürfte es auch in Liechtenstein und der Schweiz gelaufen sein. Dies nur zur Info.

Gruß
Manfred
 
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