Thema: Bund: Abbildung von lebenden Personen auf Briefmarken
petzlaff Am: 30.03.2011 11:11:17 Gelesen: 15656# 7@  
@ gründi [#4]

Wenn es um solche Themen geht, wäre es sinnvoll, gerade für die jüngeren Leser den Hintergrund zu verklaren und nicht kryptisch mit einem Augenzwinkern im Raum stehen zu lassen.

Helmut Schmidt braucht das nicht zu betonen. Laut Gesetz dürfen in Deutschland außer dem Bundespräsidenten (Schmidt war Kanzler und kein Bundespräsident) keine lebenden Personen auf Briefmarken abgebildet werden. Das gilt auch in vielen anderen Ländern, z.B. USA. Es gab in Deutschland m.W. bisher zwei Ausnahmen von dieser Regel, die aber als sehr umstritten galten, da sie rechtlich nicht sauber abgesichert waren: die Sondermarke mit dem frisch ernannten Herrn Ratzinger zum Papst und die Sondermarke für den FC Bayern München 1997.

Ich bete zu Gott, dass niemand auf die Idee kommt, Frau Merkel oder Herrn Westerwelle vermittels Sonderbeschluss auf eine Marke zu bannen. :-) (ist natürlich satirisch gemeint, und ich bitte darum, das auch so zu verstehen).

In USA gab es übrigens auch vor langer Zeit, genauer gesagt im späten 19. Jahrhundert eine Ausnahme. Allerdings war damals der Verstoß gegen das Gesetz ein Versehen und keine Absicht. Ich bin mal gespannt, ob hier jemand sagen kann, um welche Marke (Scott- oder Michel-#) es sich dabei wohl handeln könnte.

LG, Stefan
 
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