Thema: (?) (2877) Altdeutschland Bayern: Schöne Belege
bayern klassisch Am: 03.04.2011 01:11:54 Gelesen: 1108830# 103@  
Hallo Thomas,

ja, Württemberg musste die 12 Kr. einziehen und am Quartalsende an Bayern übergeben (bzw. verrechnen), wie es der Postvertrag von 1809 zwischen beiden Postgebieten vorsah. Bayern durfte ihn nicht austragen und konnte das auch nicht, weil man gar nicht wusste, wo jemand in dem Ort zu finden war. Dafür gab es einen Zusteller, der 1 Kr. am Ort und 2 Kr. im Bezirk Bestellgeld pro Poststück erhielt.

Portofreiheiten waren den preußischen Aufgabeposten bekannt, auch wenn sie häufig wechselten. Der rote Strich, damals die typische Farbe Preußens (und später auch Württembergs in den 1840er Jahren) sollte nur der besseren Kenntlichmachung dienen. Eine Unterstützungssache lag vor, wenn man etwas staatlich fördern wollte.

Das konnte vieles sein - eine verarmte Gemeinde (Brand, Überschwemmung), eine in Not geratene Institution oder ein Dombauverein, dem das Geld ausging. Man sandte eine Petition an den König und hoffte auf Einkünfte oder die Verringerung von Abgaben. Eine der Möglichkeiten des Staates war die Gewährung der Postportofreiheit in eigenen Angelegenheiten. Diese konnte befristet und unbefristet gewährt werden.

In der Zeit vor den Postverträgen mit Gemeinschaftscharakter (ab Beginn der 1840er Jahre) hatte sie aber nur Gültigkeit im eigenen Postgebiet, nicht, wie es später im Postverein der Fall war, bindend für alle anderen Staaten auch.



Wo liegt hier die Besonderheit?

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1262
https://www.philaseiten.de/beitrag/36694