Thema: Recht: Auskunftsansprüche gegen den Betreiber eines Internetforums
drmoeller_neuss Am: 06.04.2011 18:11:17 Gelesen: 4717# 3@  
Lieber Jürgen,

wir leben (noch) nicht in einer Bananenrepublik, und die Strafverfolgung ist immer noch den dafür vorgesehenen Behörden vorenthalten, wie Polizei oder Staatsanwaltschaft. Jeder kann diese kontaktieren, wenn er sich beleidigt oder verleumdet fühlt. Natürlich muss ein gewisser Anfangsverdacht bestehen. Dann wird aber auch ermittelt, und Dein Anwalt kommt über die Akteneinsicht auch an die Daten heran. Nichts anderes hat das Amtsgericht München entschieden.

Du kannst natürlich anderer Meinung sein, dass jeder Forenbetreiber seine eigene Rechtssprechung betreiben und entscheiden muss, wem er welche Daten herausrückt oder nicht. Wäre das nicht einfach, wenn jeder Hilfspolizist spielen könnte? Die Werbeindustrie hätte eine elegante Methode, um unter einem Vorwand an schwierig zu beschaffende Daten heranzukommen.
 
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