Thema: Recht: Auskunftsansprüche gegen den Betreiber eines Internetforums
Postgeschichte Am: 06.04.2011 19:40:00 Gelesen: 4689# 5@  
@ heide1 [#2]

Aber, was ist ein Amtsgericht - wir wissen doch Landgerichte zu schätzen, oder nicht?

Das Amtsgericht ist neben dem Landgericht die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichte. Selten auch das Oberlandesgericht. Hier erfährst Du näheres:

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht

Gruß
Manfred
 
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