Thema: Recht: Auskunftsansprüche gegen den Betreiber eines Internetforums
Pommes Am: 06.04.2011 21:27:58 Gelesen: 4644# 6@  
@ Postgeschichte [#5]

Ich glaube Jürgen meint eher: "Was gilt schon die Rechtsprechung eines Amtsgerichts" ? Allerdings ist das Landgericht auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Bevor in Deutschland nicht irgend ein Thema von einem Bundesgericht (in diesem Fall vom BGH) entschieden wurde, herrscht kaum Rechtssicherheit.

Inhaltlich aber wäre die Ansicht der Kollegen aus München wohl auch in höheren Instanzen bestätigt worden. Anzeige erstatten - soweit rechtswidriger Inhalt - und dann kommt man auch über die Akteneinsicht an die Daten, die hier eingeklagt wurden. Vorher könnte ja jeder Hinz und Kunz mal 'ne Anfrage starten.

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
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